Hinweise zum Ablauf der Begutachtung
In der Regel werden uns die Gutachten von den Auftraggebern mit einem konkreten Fragenkatalog zugestellt. Gleichzeitig werden uns dabei Unterlagen mit Informationen über bisherige Befunderhebungen und erfolgte Therapien übersandt.
Danach unterliegt der Bearbeitungsprozess einem strengen Algorithmus:
- Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen, Prüfung der Zuständigkeit in Bezug auf das Fachgebiet und Prüfung, ob gegebenenfalls Interessenskonflikte (Befangenheit) vorliegen. Bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgt durch den Gutachter ein umfassendes Aktenstudium. Dabei wird auch geprüft, ob für die Erstellung des Gutachtens noch erforderliche Befunde (insbesondere radiologische Originalbefunde) fehlen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie mit dem Einladungsschreiben, uns diese zum Tag der Untersuchung vorzulegen.
- Sofern im Gutachtenauftrag darum gebeten wird, eine persönliche Untersuchung durchzuführen, werden die zu begutachtenden Personen zu einem von uns festgelegten Termin eingeladen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Rückmeldung an den Auftraggeber über die Annahme des Gutachtenauftrags und die Terminierung zur Untersuchung.
Umfasst der Gutachtenauftrag eine Beurteilung nach Aktenlage, dann wird das Gutachten ohne Rücksprache mit der zu begutachtenden Person erstellt und in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen dem Auftraggeber übersandt.
- Mit der Einladung übersenden wir Ihnen einen umfassenden Fragebogen. Die Angaben hierzu sind freiwillig, erleichtern aber den Ablauf der Begutachtung. Da das Studium Ihrer Akte bereits erfolgt ist, bitten wir Sie, gegebenenfalls noch fehlende Befunde, insbesondere Ergebnisse radiologischer Untersuchungen im Original (CD bzw. Zugangscodes) zu beschaffen und zum Termin mitzubringen.
- Zum Termin müssen Sie bitte unbedingt mitbringen:
- Personalausweis, Reisepass oder anderes amtliches Dokument mit Lichtbild (keine Mitgliedskarten usw.) zur Feststellung Ihrer Identität;
- Kopie des aktuellen Medikamentenplanes;
- ausgefüllter Fragebogen und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Befundkopien sowie radiologische Originalbefunde;
- Hilfsmittel (zum Beispiel Bandagen, Orthesen, Einlagen, orthopädische Schuhe), auch wenn diese zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht getragen werden müssen.
- Zum Termin erfolgt zunächst die Überprüfung der Identität, Sichtung der mitgebrachten Dokumente und Originalbefunde und Erhebung allgemeiner Befunde (zum Beispiel Blutdruckmessung, Bestimmung von Körpergröße und Körpergewicht). Übertragung der radiologischen Originalbefunde von der CD in unser Computersystem. Die Original-CDs erhalten sie danach zurück.
Untersuchungsgespräch
Dieses Gespräch ist ein „Vieraugengespräch“ von Gutachter und der zu begutachtenden Person. Der Inhalt dieses Gespräches wird dabei auf Tonband aufgezeichnet, danach unverzüglich im Wortlaut in das Gutachten übertragen und die Aufzeichnung anschließend gelöscht. Der Tonbandaufzeichnung können Sie widersprechen, allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass dadurch möglicherweise wesentliche Inhalte des Gesprächs verloren gehen können.
Für Minderjährige oder zu begutachtende Personen, für die ein gesetzlicher Betreuer bestellt wurde, gilt dieses „Vieraugenprinzip“ nicht.
Sollten Sie auf der Anwesenheit eines Zeugen bestehen, so muss sich dieser ebenso mit einem gültigen Dokument ausweisen und in diesem Falle ist auch eine Mitarbeiterin des Instituts beim Gespräch anwesend.
Körperliche Untersuchung
Ziel dieser Untersuchung ist es, Befunde zu erheben, die es jedem Arzt ermöglichen, Ihre körperliche Situation nachzuempfinden. Gelegentlich ist es dabei praktikabel, dass eine Fotodokumentation wichtiger Befunde erfolgt. Der Fotodokumentation können Sie selbstverständlich widersprechen.
Radiologische Zusatzuntersuchungen
Nach erfolgter Befragung und körperlicher Untersuchung kann es erforderlich sein, dass zusätzliche Untersuchungen zur Beantwortung der Fragen sinnvoll sind. Dies betrifft insbesondere radiologische Untersuchungen. Dies ist möglich entweder über die Praxis Dr. Braun bzw. über die Radiologie Eisenach-Eschwege BAG https://radiologie-eisenach.de/eisenach/.
Nach erfolgter Untersuchung und Eingang der zusätzlich erhobenen Befunde wird das Gutachten in der Regel nach spätestens 10 Tagen an den Auftraggeber versandt.
Zur Beachtung
- Die im Rahmen der Begutachtung ermittelten Tatsachen und Befunde sowie die Beurteilung werden ausschließlich an den Auftraggeber übermittelt. Daher findet weder ein Abschlussgespräch statt, noch werden während der Begutachtung Therapieempfehlungen ausgesprochen. Auch eine Kopie des Gutachtens erhalten Sie von uns nicht.
- Grundsätzlich erteilen wir unsererseits das Einverständnis, dass die zu begutachtende Person vom Auftraggeber über das Ergebnis der Begutachtung informiert wird (Übermittlung einer Kopie). Letztlich entscheidet jedoch der Auftraggeber darüber.
- Gutachten sind urheberrechtlich geschützt und gemäß § 2 (UrhG) geschützte Werke. Sie sind daher nur für den Auftraggeber bestimmt. Unter bestimmten Bedingungen kann einer Weiterverwendung durch Dritte zugestimmt werden:
- Zustimmung des Auftragsgebers für die Verwendung des Gutachtens;
- Entrichtung einer Verwertungsgebühr, welche je nach Inhalt und Umfang des Gutachtens zwischen 75-150 € liegt.
- Freiwilligkeit zu Aussagen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Angaben innerhalb der Befragung oder bestimmte Untersuchungen abzulehnen. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben und erhobenen Befunde aber Eingang in das Gutachten finden. Sämtliche Feststellungen werden vertraulich behandelt und finden nur insofern Eingang in das Gutachten, sofern dies für die Beantwortung der an den Gutachter gestellten Fragen relevant ist. Dies betrifft insbesondere Ihre Angaben auf dem Ihnen übersandten Fragebogen. Allerdings ist die ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber aufgehoben.
- Beauftragung von Privatgutachten oder nach § 109 SGG. Gerne erstellen wir in Ihrem persönlichen Auftrag mit einer konkreten Fragestellung Gutachten aus dem Fachgebiet Unfallchirurgie/Orthopädie. Die dafür anfallenden Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte bzw. in Analogie zum JVEG entsprechend eines Kostenvoranschlages. Bitte beachten Sie, dass auch diese Gutachten neutral und unabhängig erstellt werden! Der Umstand, dass Sie für die Kosten dieses Gutachtens aufkommen müssen, ist keineswegs Garantie für eine für Sie befriedigende Beurteilung.